Katzenpension Miezi

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Unsere Katzenpension garantiert während des Aufenthaltes Ihrer Katze eine tierschutzgerechte Unterbringung  - in Absprache mit dem Veterinäramt Erlangen -             sowie Futter, Bewegungsmöglichkeit, Beschäftigung und falls nötig eine tierärztliche Versorgung.  ( Die Kosten für den Tierarzt sind vom Katzenbesitzer zu tragen ).

Bedingung für die Aufname der Katze ist die Impfung gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche, bei Freigängern gegen Tollwut. Eine Leukoseimpfung wäre empfehlenswert.

Der Impfpass wird bei Aufnahme der Katze der Katzenpension übergeben und verbleibt dort während der Dauer des Aufenthalts.

Tiere über 8 Monate müssen kastriert sein.

Der Katzenhalter ist verpflichtet, die Katzenpension über aktuelle / chronische Krankheiten sowie Verhaltensaufälligkeiten der Katze zu informieren.

Die Katzenpension verpflichtet sich die benötigten Medikamente pünktlich zu verabreichen.   Die Medikamente sind vom Katzenbesitzer mitzubringen. Eventuell notwendige tierärztliche Versorgung ist vom Katzenbesitzer zu bezahlen.  

Er erklärt sich generell bei auftretenden Krankheiten mit der tierärztlichen Versorgung einverstanden. Der Tierarzt entscheidet über die weitere Behandlung der Katze.      

Die Katze ist vor dem Aufenthalt zu entwurmen und bei Bedarf mit Flohmittel zu behandeln.

Kosten, die durch Tod, Krankheit oder Verletzung der Katze entstehen übernimmt die Katzenpension nicht, es sei denn, es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Katzenpension vor. Die Beweispflicht hierfür trägt der Katzenhalter.

Decken, Kissen und Spielsachen können mitgebracht werden.                                                    Für die mitgebrachten Gegenstände können wir keine Haftung übernehmen.

Im Pensionspreis ist der Aufenthalt, Katzenstreu, hochwertiges Futter sowie Nassfutter enthalten.                                                                                                                                                Sollte die Katze aus gesundheitlichen Gründen Spezialfutter benötigen, ist dieses mitzubringen oder wird gesondert in Rechnung gestellt.

Sollte die Katze zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt werden oder der Aufenthalt nicht verlängert werden, ist die Katzenpension berechtigt das Tier nach 21 Tagen weiter zu vermitteln.

Der Gerichtstand ist Erlangen.